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Position des Deutschen Psoriasis Bund e. V. zur Information und Werbung zu medizinischen Themen

Einleitung

In der Europäischen Union wird über die Bereitstellung von Informationen für Patienten zu medizinischen Themen beraten. Die Europäische Kommission ist durch Artikel 88a der Direktive 2001/83/EC und Direktive 2004/27/EC aufgefordert, einen Bericht über den aktuellen Stand der Bereitstellung von Informationen für Patienten vorzulegen. Die Kommission soll ggf. Vorschläge für eine Informationsstrategie vorlegen, mit der gesichert werden kann, dass Patienten qualitativ hochwertige, objektive, verlässliche und nicht werbende Informationen über medizinische Produkte und andere Behandlungen erhalten können. Dabei soll auch die Frage der Haftung des Informanten thematisiert werden. Innerhalb der Europäischen Kommission beschäftigt sich vor allem das Generaldirektorat „Unternehmen und Industrie“ mit dem Thema. Eine Veröffentlichung der Kommission trägt den Titel: „Ein stärkerer Pharma-Standort Europa zum Wohle der Patienten – Ein Aufruf zum Handeln“. 

Auch in Deutschland wird wieder über die Frage diskutiert, ob die bisherigen Möglichkeiten für Patienten ausreichend sind. Pharmazeutische Unternehmen fordern die Erlaubnis der freien Information über die von ihnen produzierten, verordnungspflichtigen Medikamente. Der DPB plädiert für die Beibehaltung der aktuellen Regelung des Heilmittelwerbegesetzes. 

Anforderungen an Patienteninformationen 

Aus Sicht des DPBs sind grundsätzlich alle Maßnahmen zur Information von Patienten daran zu messen, ob sie zu einer besseren Versorgung von chronisch und akut kranken Patienten beitragen können. Ob die an Psoriasis Erkrankten von einer Öffnung zur freien Patienteninformation für verordnungspflichtige Arzneien durch Unternehmen direkt oder indirekt profitieren ist fraglich. Bei der Diskussion um die Beratung und Informationen müssen deshalb zwingend die Erwartungen von Patienten an nicht interessengeleiteter Information und Beratung Ausgangspunkt für alle Überlegungen sein.

Menschen mit Psoriasis suchen Informationen über die Erkrankung und deren Diagnose- und Therapiemöglichkeiten. Insbesondere suchen Psoriasis-Patienten auch nach Informationen zur Bewältigung der Krankheitslast und zum Leben mit der Erkrankung. Informationen über Arzneimittel sind ein wichtiger, aber keineswegs der einzige Bereich, in dem Psoriasis-Patienten Informationen und Beratung suchen. Viele Kranke erwarten auch Informationen über Therapien außerhalb der „evidenten Schulmedizin“.

Zunehmend werden Informationen aus dem Internet genutzt. Es besteht daneben weiterhin der Wunsch nach schriftlichen Informationen und persönlichen Hinweisen von Vertrauenspersonen. Dabei wird in erster Linie der Arzt als vertrauenswürdige Informationsquelle gesehen. Auch andere Akteure der Gesundheitsversorgung, Patientenorganisationen, Selbsthilfegruppen und unterschiedliche Beratungsstellen werden angesprochen, um Information und Beratung zu erhalten. Da nicht jeder Bürger Zugang zum Internet hat und je nach Alter, Bildungsniveau, wirtschaftlicher Situation und persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen unterschiedliche Informationsquellen nutzt, sollten Patienteninformationen auch in unterschiedlicher Ausgestaltung (Internet, schriftliches Material, Beratungsgespräche) verfügbar sein.

Menschen mit Schuppenflechte sind auf Leistungen der Gesundheitsversorgung angewiesen. Eine partnerschaftliche Beteiligung setzt verlässliche und ausgewogene Informationen voraus, die alle vorhandenen Evidenzen der Wirksamkeit und Risikofaktoren laienverständlich darstellen. Informationen sollen befähigen, unbeeinflusst über die Diagnose- und Therapiemaßnahmen zu entscheiden, um Experte seiner eigenen Psoriasis und deren Behandlung zu werden. Nicht jeder kann allerdings diese Selbstmanagement-Aufgaben für sich selber übernehmen. 

Ein wichtiger Faktor bei Informationen über Schuppenflechte, andere Erkrankungen und sonstige medizinische Themen ist für Patienten die Unabhängigkeit der Quelle von finanziellen Interessen der Person oder Einrichtung, die die Informationen bereitstellt. Notwendig ist die klare Trennung von redaktioneller Information und Werbung. Psoriasis-Patienten benötigen Informationen, die unabhängig von Verkaufs- oder Versicherungsinteressen von Herstellern, Vertrieben oder Versicherungen erstellt und publiziert werden.

Informationen zur Erkrankung und zu Diagnose- und Therapiemöglichkeiten

Informationen zur Psoriasis und deren Therapie sind über eine Vielzahl von Internetseiten und Informationsmaterialien erhältlich. Diese werden teilweise von indikations- oder krankheitsspezifischen Einrichtungen angeboten. Zum Teil werden indikationsübergreifend Informationen bereitgestellt. Im Bereich der Hauterkrankungen gibt es zahlreiche Organisationen, die Informationen im Internet und/oder in Form von Broschüren und Faltblättern anbieten. Der DPB sieht es als eine wichtige Aufgabe an, qualitativ hochwertige, verständliche und neutrale Informationen bereitzustellen.

Der DPB befürwortet grundsätzlich eine breite, laienverständliche Bereitstellung von Informationen. Patienteninformationen durch Träger, pharmazeutische Unternehmen, Agenturen und Versicherungen, die primär eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen, können nicht glaubhaft Information von Werbung trennen. Was ist noch Information? Was ist schon Werbung? Bei vielen Internetseiten der pharmazeutischen Industrie wird deutlich, dass eine neutrale Information auch dann nicht vorliegt, wenn keine Produkte genannt, aber explizite Wirkprinzipien therapeutischer Interventionen besonders betont und herausgestellt werden. Unternehmen der pharmazeutischen Industrie veröffentlichen eigene Internetseiten für Patienten mit Psoriasis, die in der Regel geschickt die Therapievorteile der eigenen Produkte besonders herausstellen. Auf jeden Fall sollte bei Internetseiten oder Broschüren deutlich sein, dass es sich um Informationen eines Herstellers handelt.

Transparenz über die Verantwortung von Informationen im Internet ist Voraussetzung für die Bewertung der Seriosität der Quelle. Es gibt leider bislang keine allgemein-akzeptierten Qualitätsmerkmale für Patienteninformationen. Die Informationen des DPBs orientieren sich an den Discern-Kriterien des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZO). Eine einheitliche, allgemein anerkannte und aktuelle Qualitätsdefinition / Kennzeichnung und Prüfmechanismen für Patienteninformationen sind dringend erforderlich.

Verlässliche Informationen über Psoriasis und Möglichkeiten der Therapie werden auch in Leitlinien abgebildet. In einem strukturierten Prozess wurden auf der Basis der Bewertung der weltweiten, wissenschaftlichen Literatur nach Kriterien der Evidenz Leitlinien für die Behandlung erarbeitet. Patientenvertreter vom DPB waren an der Erarbeitung der „S3-Leitlinie Psoriasis vulgaris“ aktiv beteiligt. Zu dieser wissenschaftlichen Leitlinie wurde auch eine DPB-Patientenleitlinie publiziert, die die Inhalte der S3-Leitlinie laienverständlich darstellt. Bisher fehlen jedoch noch für andere Formen der Psoriasis interdisziplinäre, evidenzbasierte Leitlinien. Die Erarbeitung, Aktualisierung und Publikation von Behandlungsleitlinien muss forciert werden. Leitlinien müssen auch in laienverständlicher Form verfügbar sein. Eine Vorschrift, dass eine medizinische Leitlinie auch in einer laienverständlichen Form bereitgestellt werden muss, gibt es bislang nicht.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeiten im Gesundheitswesen (IQWiG) hat einen gesetzlichen Auftrag, Patienteninformationen zu erstellen. Die bisherigen Informationen sind zwar evidenzbasiert, beleuchten jedoch nur sehr kleine Ausschnitte an Therapien. Ob der Ausbau der Informationen des IQWiG eine wesentliche Verbesserung der Informationssituation bieten wird, ist nicht erkennbar. Es erscheint unvorstellbar, dass das IQWiG für alle bekannten Formen und den Umgang mit der Last der Psoriasis Informationen bereitstellen kann.

Die bisherigen Möglichkeiten von Psoriasis-Patienten, sich über ihre Erkrankung zu informieren, sind nicht ausreichend. Die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln für eine gesicherte Information von Patienten ist notwendig, wenn Psoriasis-Patienten überhaupt die Chance einer Partnerschaft mit dem Arzt während seiner Behandlung eröffnet werden soll. Informationen dürfen sich nicht nur auf Arzneimittel beschränken. Die sachgerechte Information geht deutlich weiter. Sie ist gesellschaftliche und keine private Aufgabe.

Arzneimittelinformation

Bisher ist in der Europäischen Union die Werbung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten verboten. Unternehmen aus der pharmazeutischen Industrie informieren in Deutschland im Rahmen gesetzlicher Bedingungen über Therapieprinzipien, in Fachkreisen auch über verschreibungspflichtige Medikamente. Solche Informationen dürfen aufgrund der Rechtslage nicht an Laien weitergegeben werden. Konkrete Informationen zu Medikamenten werden in unterschiedlichem Umfang über Internetplattformen angeboten. Auch detaillierte Informationen zu Wirkmechanismen, Nebenwirkungen und Einsatzmöglichkeiten sind dort zu finden. Unklar bleibt bei diesen Angeboten häufig, wie neutral und unabhängig Informationen sind. Viele Internetplattformen werden unerkannt auch durch Hersteller unterstützt oder vollständig finanziert.

Nach Auffassung des Deutschen Psoriasis Bundes e. V. sollten Patienteninformationen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich nur durch neutrale und unabhängige Organisationen erfolgen dürfen, die sich freiwillig qualitativen Kontrollen unterziehen.

Der Auf- und Ausbau einer öffentlichen, zentralen und kostenlos zugänglichen Datenbank mit Arzneimittelinformationen durch die Zulassungsbehörden wäre ein weiterer Weg, um seriöse Arzneimittelinformationen zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten für eine qualitativ hochwertige und neutrale Beratung und laienverständliche Medien öffentliche Fördermittel bereitgestellt werden.

 

Stand: 24.08.2009

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